Hausordnung

gültig ab 1. Juni 2019

1. Rauchen

Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet. Im Falle der Verletzung wird der Mieter haftbar gemacht und zahlt eine Minimum-Strafe von 300 €. Im Falle daraus resultierender Renovierungskosten, die höher ausfallen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Tierhaltung

Tierhaltung ist im Boardinghome Oldenburg grundsätzlich untersagt

3. Ruhezeiten

Ruhezeiten bitte einhalten besonders zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Stellen Sie Phonogeräte auf Zimmerlautstärke ein. Feiern und laute Musik sind im gesamten Haus sowie davor strengstens verboten.

4. Schlüsselkarten

Schlüsselkarten dürfen an Hausfremde nicht weitergegeben werden. Bei Schlüsselkartenverlust ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Bei Verlust einer Schlüsselkarte stellen wir 30 € in Rechnung.

5. Sorgfaltspflicht

  • Alle Einrichtungsgegenstände bitte pfleglich behandeln
  • Die Apartments bitte ausreichend beheizen und lüften. Bei Unwetter, Nacht und Abwesenheit Türen und Fenster verschlossen halten.
  • Bitte mit Strom, Gas, Wasser, Heizungsenergie sparsam umgehen.
  • Haken, Nägel oder Dübel dürfen nicht in die Wände geschlagen werden, da Elektroleitungen in allen Wänden verlegt sind. Bei Zuwiderhandlungen besteht Lebensgefahr.

6. Grillen

Das Grillen auf dem Gelände des Wohngebäudes ist nur auf den dafür freigegebenen Flächen gestattet. Das Grillen auf den Dachterrassen, Umgängen und Balkonen ist nicht gestattet.

7. Beschädigungen

Beschädigungen bitte unverzüglich an das Boardinghome Oldenburg melden, da Sie anderenfalls für Beschädigungen haftbar gemacht werden. Gäste werden außerdem für Beschädigungen die durch ihre Besucher verursacht wurden, ebenfalls haftbar gemacht.

8. Auszugstag

Am Auszugstag ist das Apartment bis 12 Uhr in einwandfreien und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.