Boardinghome Oldenburg Signet white

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Juni 2019

I. Geltungsbereich, Gegenstand der Überlassung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Serviced Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen
    • dem Betreiber des Boardinghome Oldenburg,
      Frank Trzewik, Bürgereschstraße 86, 26123 Oldenburg (im Folgenden „Boardinghome Oldenburg“ genannt)
    • mit Dritten (im Folgenden „Kunden“ genannt)
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde.
  3. Der Zustand und Ausstattung des Apartments gemäß Boardinghome Oldenburg-Beschreibung sind Bestandteil des Vertrages. Dieser Zustand wird durch den Kunden als vertragsgemäß anerkannt.
  4. Für den Fall, dass das gebuchte Apartment nicht verfügbar ist, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche herleiten kann.
  5. Die Unter- oder Weitervermietung eines überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghome Oldenburg.

II. Vertragsschluss, Vertragspartner

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Buchende. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Kunde erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Boardinghome Oldenburg an.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Boardinghome Oldenburg ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Boardinghome Oldenburg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghome Oldenburg an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Die Preise können vom Boardinghome Oldenburg ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments und/oder Gäste, der Leistung des Boardinghome Oldenburg oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Boardinghome Oldenburg dem zustimmt.
  4. Rechnungen des Boardinghome Oldenburg sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghome Oldenburg ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghome Oldenburg berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.
  5. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Boardinghome Oldenburg ist vorbehalten.
  6. Boardinghome Oldenburg ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghome Oldenburg aufrechnen oder mindern. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Boardinghome Oldenburg geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Boardinghome Oldenburg. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Boardinghome Oldenburg zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Boardinghome Oldenburg und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Boardinghome Oldenburg auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Boardinghome Oldenburg ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Dem Boardinghome Oldenburg steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Boardinghome Oldenburg kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

V. Rücktritt des Boardinghome Oldenburg

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghome Oldenburg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghome Oldenburg auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghome Oldenburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boardinghome Oldenburg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Boardinghome Oldenburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghome Oldenburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
    • das Boardinghome Oldenburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghome Oldenburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghome Oldenburg zuzurechnen ist
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 5 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghome Oldenburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Apartmentbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment dem Boardinghome Oldenburg spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghome Oldenburg aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Boardinghome Oldenburg kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Kunden

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Boardinghome Oldenburg, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Boardinghome Oldenburg, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Wird eine ausgehändigter Schlüsselkarte (bzw. Transponder) verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 20,00 Euro berechnet.

VIII. Haftung des Boardinghome Oldenburg

  1. Eine Haftung des Boardinghome auf Schadensersatz gleich welcher Art (vertraglich oder gesetzlich) ist ausgeschlossen.
    Dieser Ausschluss gilt nicht
    • für Schäden, die das Boardinghome vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern das Boardinghome die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
    • für die zwingende Haftung des Boardinghome nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Boardinghome beruhen.
  2. In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Boardinghome – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für das Boardinghome bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist eine Haftung des Boardinghome für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden oder Gastes zuzurechnen sind, ausgeschlossen.
  3. Die o. g. Haftungsbeschränkungen und Haftungssauschlüsse unter Ziffer 1. + 2. gelten auch für die Haftung des Boardinghome für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Boardinghome.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsschutz zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Boardinghome besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem von Boardinghome Oldenburg bereitgestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des Boardinghome Oldenburg.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghome Oldenburg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
  6. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Boardinghome Oldenburg zu melden.

IX. Hausordnung

Die geltenden Hausregeln sind ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Hausordnung kann von der Website (www.boardinghome-ol.de) heruntergeladen oder im Boardinghome Oldenburg eingesehen werden.

X. Datenschutz

Das Boardinghome Oldenburg ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden und den Gast – auch wenn diese von Dritten stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern sowie durch von Boardinghome beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Boardinghome Oldenburg sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghome Oldenburg.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Boardinghome Oldenburg. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghome Oldenburg.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Boardinghome Oldenburg unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.